Die Einreichung von Zeitausweisen ist ein zentraler Bestandteil der administrativen Abläufe bei der Flexhaus AG – und zugleich die Grundlage für eine korrekte und pünktliche Lohnabrechnung unserer Mitarbeitenden. Damit dieser Prozess für alle Beteiligten transparent und effizient bleibt, haben wir die wichtigsten Punkte sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen aus dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih zusammengefasst.
Verantwortung und Rechtsgrundlage
Gemäss dem GAV Personalverleih sind temporäre Mitarbeitende dazu verpflichtet, ihre effektiv geleisteten Arbeitsstunden lückenlos und wahrheitsgetreu zu dokumentieren. Der Zeitausweis gilt als offizieller Nachweis der Arbeitszeit und ist für die Lohnabrechnung sowie für allfällige Kontroll- und Revisionsverfahren rechtlich verbindlich. Zudem bildet er nicht nur die Basis für die Berechnung von Löhnen, Zuschlägen und Spesen, sondern ist auch und Grundlage für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge.
Ein Zeitausweis ist erst dann gültig, wenn er folgende Anforderungen erfüllt:
- vollständig ausgefüllt,
- exakte Angabe von Arbeitszeiten (Beginn, Ende, Pausen, Totalstunden),
- Unterschrift der/des Mitarbeiter:in,
- Unterschrift der zuständigen Leitungsperson des Einsatzbetriebes
Erst durch diese doppelte Bestätigung ist sichergestellt, dass sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite die Angaben anerkennen.
Einreichung und Fristen
Um Verzögerungen bei der Lohnzahlung zu vermeiden und die Löhne termingerecht überweisen zu können, ist es von grosser Notwendigkeit, dass die fristgerechte Einreichung des Zeitausweises beachtet wird.
Folgende Zeitpläne gelten bei der Flexhaus AG:
- Zeitausweise, die bis zum 1. des Monats eingereicht werden, führen zu einer Auszahlung am 5. des Monats
- Erfolgt die Einreichung zwischen dem 2. und dem 7. des Monats, erfolgt die Auszahlung am 10. des Monats
- Bei Einreichungen nach dem 8. des Monats verschiebt sich die Auszahlung auf den 24. des Monats
Die Einhaltung dieser Fristen ist nicht nur für die pünktliche Auszahlung relevant, sondern entspricht auch den Anforderungen des GAV, wonach Löhne spätestens am Ende des Folgemonats für den Vormonat ausbezahlt sein müssen. Durch die strukturierte Fristenregelung stellen wir sicher, dass die Zahlungen stets innerhalb der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben erfolgen.
Warum Sorgfalt bei Zeitausweisen so wichtig ist
Ein korrekt geführter und rechtzeitig eingereichter Zeitausweis sorgt nicht nur für eine reibungslose Lohnabrechnung, sondern schützt Mitarbeitende auch vor Missverständnissen oder Verzögerungen. Gleichzeitig stellt er für die Flexhaus AG und die Einsatzbetriebe eine klare rechtliche Absicherung dar – insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeitregelungen, Überstunden, Nacht- und Wochenendarbeit sowie Zulagen, wie sie im GAV detailliert geregelt sind.
Fazit
Ein strukturierter und verlässlicher Umgang mit Zeitausweisen ist mehr als nur eine administrative Pflicht – er ist Ausdruck von Professionalität und Verbindlichkeit – Eigenschaften, die unsere Zusammenarbeit prägen. Indem jede und jeder Einzelne Verantwortung für die zeitgerechte und korrekte Einreichung übernimmt, stellen wir gemeinsam sicher, dass die Prozesse reibungslos funktionieren und die Lohnzahlungen pünktlich erfolgen.



