Die Anforderungen an medizinische Arbeitsunfähigkeitszeugnisse in der Schweiz sind in den vergangenen Monaten spürbar verschärft worden. Auslöser dieser Entwicklung ist die zunehmende Zahl an gefälschten oder unzureichend geprüften Attesten, die nicht nur das Vertrauen in medizinische Dokumente untergräbt, sondern auch das Sozialversicherungssystem und insbesondere das Krankentaggeldwesen erheblich belastet.
Als Konsequenz haben Rückversicherer, Krankentaggeldversicherungen und viele Arbeitgebende verbindliche Standards eingeführt: Anerkannt werden künftig nur noch Arztzeugnisse, die von in der Schweiz zugelassenen und im offiziellen Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragenen Ärztinnen und Ärzten ausgestellt wurden. Atteste aus dem Ausland oder von nicht akkreditierten Stellen – selbst wenn sie formal korrekt erscheinen – werden vermehrt abgelehnt.
Für Arbeitgebende, Personaldienstleister und Versicherungen bedeutet diese Regelung eine erhöhte Sicherheit im Umgang mit eingereichten Dokumenten – gleichzeitig jedoch auch eine grössere Verantwortung bei deren Überprüfung.
Ziel ist eine nachhaltige Qualitätssicherung sowie die wirksame Eindämmung von Missbrauchsfällen im Gesundheitswesen.
Empfehlung für Mitarbeitende:
Im Krankheitsfall sollten sich Arbeitnehmende frühzeitig informieren und den Kontakt mit dem Arbeitgeber oder der Versicherung suchen. Zudem wird dringend empfohlen, ausschliesslich medizinisches Fachpersonal aufzusuchen, das in der Schweiz registriert ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Arztzeugnis von allen relevanten Stellen – insbesondere in arbeits- und versicherungsrechtlichen Belangen – anerkannt wird.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Zögern Sie nicht und wenden sich vertrauensvoll an unser Büromanagement unter info@flexhausag.ch.



